§1) Diese Lizenzbestimmungen gelten zwischen Pipeloops Reiner Suikat und dem Nutzer eines von uns produzierten Samplesets für die Hauptwerk Software und ähnliche samplebasierte Systeme. Das Sampleset besteht aus den Samples, Grafiken, Datenbank- und anderen Dateien.
§2) Pipeloops gewährt dem Käufer ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für das Sampleset. Alle weiteren Rechte, insbesondere Urheberrechte, verbleiben bei Pipeloops. Die Freischaltung erfolgt je nach Sampleset entweder durch die Installation einer nach dem Kauf per Download bereitgestellten Datei (Orgeldefinitionsdatei) oder durch die Aktivierung der Lizenz im iLok-Konto des Kunden. Hierzu erhält der Kunde einen Aktivierungsschlüssel.
§3) Für alle unsere Sets ist ein kostenloses Testen möglich. Hierzu bieten wir je nach Sampleset eine kostenlos herunterladbare Testversion an (bei dieser Testversion wird der Ton periodisch stummgeschaltet) oder eine 14-tägige kostenlose Testlizenz im iLok System. Die Test-Version enthält in jedem Fall die komplette Orgel und erlaubt somit voll umfängliches Ausprobieren aller Register und Klangkombinationen.
§4) Die Verwendung des Samplesets für kommerzielle Zwecke erfordert eine ausdrückliche Genehmigung durch Pipeloops.
§5) Der Käufer darf eine Sicherungskopie des Samplesets anfertigen. Die Verwendung und Verbreitung von Teilen des Samplesets (z.B. Samples oder Grafiken) in eigenen Produkten ist untersagt. Insbesondere ist die Verbreitung von Definitionsdateien, die ein Nutzen von kostenlos ladbaren Samples der Testversion ohne deren Beschränkungen erlauben, ausdrücklich untersagt.
§6) Der Weiterverkauf des Samplesets ist erlaubt. Bei Samplesets, die nicht mit dem iLok System geschützt sind, muss der Kunde sämtliche Dateien des Samplesets auf seinem System löschen und uns dies schriftlich bestätigen. Bei Samplesets, die mit dem iLok System geschützt sind, kann der Kunde die Lizenz direkt an den neuen Käufer weitergeben, dies erfolgt direkt in der Lizenzmanagersoftware und erfordert keine Mitwirkung durch uns.
§7) Das Akzeptieren dieser Vereinbarung ist Voraussetzung für die Installation in Hauptwerk.